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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG für Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen, Stand: August 2018

1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1.1

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG, Georg-Brauchle-Ring 50, 80992 München ("O2"), und dem Kunden über die Mobilfunkdienstleistungen "O2 Blue" ("Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen").

1.2

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht und zwar auch dann nicht, wenn O2 diesen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1

Der Mobilfunkdienstvertrag ("Vertrag") kommt durch Antrag des Kunden und Annahme durch O2 zustande. O2 kann den Antrag des Kunden auch durch Freischaltung der codierten für die Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen bestimmten Mobilfunkkarte ("SIM-Karte") oder Erbringen von Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen annehmen.

2.2

Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die Vollendung des 18. Lebensjahres des Kunden.

3. Widerrufsrecht

3.1

Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 iVm § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie der Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB iVm Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG, Georg-Brauchle-Ring 50, 80992 München

Postanschrift:
Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG, Kundenbetreuung, Postfach 35 51, 90017 Nürnberg
E-Mail: kundenbetreuung@o2service.de

3.2 Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung, für O2 mit deren Empfang.

3.3 Besondere Hinweise

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

4. Leistungen und Verantwortlichkeit für Inhalte

4.1

O2 stellt dem Kunden einen Mobilfunkanschluss bereit. Über diesen Mobilfunkanschluss kann der Kunde mittels einer Mobilfunkendeinrichtung das Mobilfunknetz von O2 nutzen, um Sprach- und Datenverbindungen herzustellen und entgegenzunehmen.

4.2

Der Kunde kann Mobilfunknetze anderer Anbieter nutzen, wenn und soweit O2 mit dem jeweiligen Anbieter entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat.

4.3

Die Erbringung und die Qualität der Mobilfunkdienstleistungen im Empfangs- und Sendebereich des genutzten Mobilfunknetzes können zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten beeinträchtigt sein und zwar

a) aufgrund behördlicher Anordnungen oder gerichtlicher Entscheidungen,

b) aus technischen Gründen, insbesondere durch funktechnische, atmosphärische oder geographische Umstände,

c) aufgrund von Maßnahmen, die auch im Interesse des Kunden erfolgen, wie z. B. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder

d) in Fällen höherer Gewalt.

O2 wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Beeinträchtigungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren baldmöglichste Beseitigung hinzuwirken.

4.4

O2 übernimmt keine Verantwortung für die über die Mobilfunkdienstleistungen zugänglichen fremden Inhalte, d. h. insbesondere nicht für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der mittels Datendiensten zugänglichen Informationen.

5. Pflichten des Kunden

5.1

Der Kunde ist verpflichtet,

a) auch diejenigen Entgelte zu zahlen, die durch eine von ihm zugelassene Nutzung der Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen durch Dritte entstanden sind. Der Zahlungsanspruch von O2 gegen den Kunden entfällt jedoch, soweit der Kunde nachweist, dass ihm die Inanspruchnahme der Mobilfunkdienstleistungen nicht zugerechnet werden kann. Der Zahlungsanspruch entfällt auch, soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Dritte durch unbefugte Veränderungen an öffentlichen Telekommunikationsnetzen das berechnete Verbindungsentgelt beeinflusst haben.

b) die bis zum Zugang seiner Mitteilung gemäß Ziffer 5.2 b angefallenen nutzungsabhängigen Entgelte zu zahlen, wenn er den Verlust oder das Abhandenkommen seiner SIM-Karte zu vertreten hat.

c) seinen persönlichen Benutzernamen und sein selbst gewähltes Kundenkennwort, sowie die ihm von O2 auf Anforderung zur Verfügung gestellte PIN (Personal Identification Number), geheim zu halten und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.

5.2

Der Kunde ist verpflichtet, O2 unverzüglich mitzuteilen, wenn

a) sich sein Name (bei Unternehmen auch bei Änderungen der Firma), sein Wohn- bzw. Geschäftssitz oder, bei Nutzung des Lastschriftverfahrens, seine Bankverbindung ändert.

b) er seine SIM-Karte verliert oder diese auf sonstige Weise abhandenkommt. Der Kunde muss seine Mitteilung telefonisch gegenüber der Kundenbetreuung von O2 unter Angabe des persönlichen Kundenkennwortes abgeben. Der Kunde bestätigt seine Mitteilung anschließend unverzüglich schriftlich gegenüber der Kundenbetreuung von O2.

5.3

Der Kunde darf die Leistungen von O2 nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere

a) keine sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte verbreiten, nicht gegenstrafrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutz der Jugend verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen.

b) unter Verwendung der SIM-Karte keine Telekommunikations- oder Telemediendienste anbieten, insbesondere die Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen nur zum Aufbau selbst gewählter Verbindungen nutzen. Ihm ist unter anderem nicht gestattet, mittels der SIM-Karte von einem Dritten hergestellte Verbindungen über Vermittlungs- oder Übertragungssysteme weiterzuleiten oder die SIM-Karte in stationären Einrichtungen, gleich welcher Art, einzusetzen, es sei denn, die stationäre Einrichtung ist ein Produkt von O2.

c) die SIM-Karte nicht für Anrufe zu öffentlichen oder kundeneigenen Vermittlungs-, Rufumleitungs- oder Zusammenschaltungssystemen benutzen und die Anrufe nicht weitervermitteln, umleiten oder mit anderen Verbindungen zusammenschalten lassen, es sei denn, die Vermittlung, Rufumleitung oder Zusammenschaltung erfolgt durch Endgeräte, die mit SIM-Karten von O2 betrieben werden.

d) die Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen, die ihm unabhängig von einer Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt wurden (z. B. im Rahmen einer Flatrate) oder die nach Erreichen einer bestimmten Entgeltsumme für einen bestimmten Zeitraum ohne Berechnung verwendet werden können, nicht zur dauerhaften Herstellung von Sprach- oder Datenverbindungen im Sinne einer Standleitung nutzen und bei denen der Anrufer oder der Angerufene aufgrund des Anrufs oder der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen Dritter erhält.

6. Registrierung / Identitätsnachweis / Zurückbehaltungsrecht von O2 / Besitzerwechsel

6.1

O2 ist aufgrund gesetzlicher Regelungen verpflichtet, eine Kundendatei zu führen, in der Rufnummer, Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kunden sowie Beginn und Ende des Vertrages gespeichert werden.

6.2

Der Kunde wird sich mit den in Ziffer 6.1 genannten Daten bei O2 registrieren lassen und auf Verlangen seine Identität durch Vorlage eines amtlichen Ausweises oder Registerauszuges nachweisen.

6.3

O2 ist berechtigt, ihre vertraglich geschuldeten Leistungen so lange zurückzuhalten, bis der Kunde die in Ziffer 6.1 genannten Daten richtig und vollständig O2 angegeben und seine Identität nachgewiesen hat.

6.4

Der Kunde kann die SIM-Karte einem Dritten im Rahmen des Besitzerwechsels dauerhaft für die Nutzung der Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen überlassen. Der Kunde stellt sicher, dass der Dritte sich ordnungsgemäß mittels Besitzerwechselformular bei O2 registriert (s. Ziffer 6.2).

7. Guthabenkonto / Verbrauch von Guthaben / Einwendungen

7.1

Nach Abschluss des Vertrages richtet O2 für den Kunden ein Guthabenkonto ein.

7.2

Der Kunde muss ein Guthaben auf sein Guthabenkonto übertragen, um Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen nutzen zu können.

7.3

Für die Inanspruchnahme der Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen sind die bei Vertragsschluss gültigen Entgelte maßgeblich. Eine gültige Preisliste ist im Internet unter www.o2.de/ipad-online einsehbar.

7.4

Neben Verbindungsleistungen kann der Kunde über Verbindungsleistungen hinausgehende kostenpflichtige Dienste (so genannte Mehrwertdienste) nutzen. Für die Inanspruchnahme solcher Mehrwertdienste anderer Anbieter, wie z. B. Premium- oder Auskunftsdienste, sind die im Zeitpunkt der jeweiligen Inanspruchnahme geltenden Entgelte maßgeblich. Die Höhe der Entgelte für die Inanspruchnahme dieser Mehrwertdienste wird nicht von O2 bestimmt, sondern richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme gültigen Entgelten der anderen Anbieter. Die zu entrichtenden Entgelte für diese Dienste anderer Anbieter werden von O2 lediglich in deren Namen von dem Guthabenkonto abgebucht.

7.5

Die Entgelte für die Nutzung der Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen werden von dem Guthabenkonto abgebucht.

7.6

Ist mit dem Kunden die Aufladung von Guthaben mittels Lastschrift vereinbart, wird der Kunde bei Beauftragung der einmaligen oder monatlichen Lastschriftaufladungen über Höhe und Zeitpunkt des jeweiligen Lastschrifteizuges informiert. Der Lastschrifteinzug erfolgt frühestens 2 Tage nach dieser Information. Der Kunde wird für eine ausreichende Kontodeckung sorgen. Wird die Lastschrift nicht eingelöst, kann O2 eine Kostenpauschale gemäß Preisliste geltend machen, soweit der Kunde dies zu vertreten hat. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die Kosten nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden sind.

7.7

Vom Mobilfunkanschluss des Kunden abgehende entgeltliche Verbindungen und im Ausland eingehende Verbindungen sind nur bis zum vollständigen Verbrauch des Guthabens auf seinem Guthabenkonto möglich. Derartige Verbindungen werden abgebrochen, sobald das Guthaben des Kunden auf seinem Guthabenkonto verbraucht ist.

7.8

Einzelne Entgelte, insbesondere die Nutzungsgebühr für die Tagesflatrate und Monatsflatrate können aus technischen Gründen mit einer zeitlichen Verzögerung (in Einzelfällen bis zu 48 Stunden) abgebucht werden. O2 ist berechtigt, einen durch eine verzögerte Abbuchung auf dem Guthabenkonto des Kunden evtl. entstehenden negativen Saldo, mit später vom Kunden aufgebuchten Beträgen zu verrechnen.

7.9

Der Kunde kann den Stand des Guthabenkontos bei O2 abfragen. Die Angabe des Guthabenkontostandes allein begründet noch keinen Anspruch auf Nutzung der Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen in entsprechender Höhe, da einzelne Entgelte für in Anspruch genommene Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen mit zeitlicher Verzögerung abgerechnet werden können (vgl. Ziffer 7.7).

7.10

Der Kunde kann sich unter www.o2.de/ipad-online das von ihm auf das Guthabenkonto übertragene und noch vorhandene Guthaben jeweils zum Ende eines laufenden Quartals oder bei Beendigung des Vertrages auf das von ihm benannte Bankkonto auszahlen lassen. Ein bei Beendigung des Vertrages bestehender negativer Saldo auf dem Guthabenkonto wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

7.11

Der Kunde kann Einwendungen gegen die Abbuchungen innerhalb von 8 Wochen nach der Abbuchung schriftlich bei der Kundenbetreuung von O2 geltend machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

7.12

Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten gespeichert worden sind oder gespeicherte Daten auf Wunsch des Kunden oder für den Fall, dass keine Einwendungen erhoben wurden, nach Verstreichen der Einwendungsfrist oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht worden sind, trifft O2 weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Prepaid-Verbindungsleistungen noch eine Auskunftspflicht über die Einzelverbindungen. O2 weist im Vertrag auf die Folgen eines Verlangens nach Absehen von der Speicherung bzw. Löschung der Daten besonders hin. Gesetzliche Ansprüche bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

8. SIM-Karten

8.1

Die voraussichtliche Dauer bis zur Freischaltung bzw. Nutzung der Mobilfunkdienstleistungen beträgt bis zu 24 Stunden ab Registrierung des Kunden gemäß Ziffer 6.2 und Eingabe der Registrierungsnummer (ICCID) zur Nutzung der Mobilfunkdienstleistungen.

8.2

Für die Inanspruchnahme der Mobilfunkdienstleistungen erhält der Kunde ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der auf der SIM-Karte befindlichen Software für die Dauer der Vertragslaufzeit. Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte an der Software bei O2.

8.3

O2 kann die SIM-Karte aus wichtigem Grund, z. B. aufgrund notwendiger, technischer Softwareänderungen, gegen eine Ersatzkarte austauschen.

9. Vertragslaufzeit / Kündigung

9.1

Der Vertrag hat keine Mindestlaufzeit und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann vom Kunden jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Von O2 kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat mit Wirkung zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

9.2

Sämtliche Kündigungen des Vertrages sind schriftlich zu erklären. Die Schriftform kann nicht durch elektronische Form ersetzt werden. Entscheidend für die Einhaltung der Kündigungsfristen ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bei O2.

9.3

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für O2 insbesondere vor, wenn der Kunde

a) die Dienstleistungen in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt;

b) gegen Ziffer 5.3 a, 5.3 b, 5.3 c oder 5.3 d verstößt;

c) bei der Registrierung wider besseren Wissens falsche Angaben macht.

9.4

Abweichend von Ziffer 9.1 endet der Vertrag mit dem Kunden, wenn im Rahmen des Besitzerwechsels ein Vertrag zwischen O2 und dem Dritten zustande kommt.

10. Sperre

10.1

Unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften ist O2 berechtigt, die Erbringung der Mobilfunkdienstleistungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise zu verweigern (Voll- bzw. Teilsperre), wobei zunächst eine Teilsperre erfolgt, wenn

a) der Kunde seinen Pflichten gemäß Ziffer 5.3 a, 5.3 b, 5.3 c oder 5.3 d nicht nachkommt oder ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß Ziffer 9.3 a oder 9.3 c vorliegt.

b) es zu einer besonderen Steigerung des Verbindungsaufkommens kommt und auch die Höhe der Entgeltforderung von O2 in besonderem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese Entgeltforderung beanstanden wird.

c) der Kunde einen negativen Saldo auf dem Guthabenkonto trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist nicht ausgleicht.

10.2

Im Fall der besonderen Steigerung des Verbindungsaufkommens gemäß Ziffer 10.1 b und des negativen Saldos gemäß Ziffer 10.1 c auf dem Guthabenkonto ist eine Vollsperre des Netzzugangs frühestens nach Ablauf einer einwöchigen Sperre für abgehende Verbindungen möglich. Dem Kunden wird die Sperre in der Regel schriftlich, fernmündlich, per SMS oder per E-Mail im Vorhinein angekündigt. Die Sperre wird, soweit technisch möglich und dem Anlass nach sinnvoll, auf bestimmte Leistungen beschränkt.

10.3

Die Sperre wird aufgehoben, sobald der Grund für die Sperre wegfällt.

10.4

Für die Sperre wird ein Entgelt erhoben, das sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als das Entgelt. Trotz einer Sperre bleibt der Kunde verpflichtet, die nutzungsunabhängigen Entgelte, insbesondere die monatlichen Grundpreise (insbesondere monatliche Grundgebühren, Flatrate-Preise), zu zahlen.

11. Haftung

11.1

Für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden, die keine reinen Vermögensschäden sind und nicht auf einer Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit beruhen, ist die Haftung von O2 auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften

11.2

O2 haftet nicht für Rechtsgeschäfte des Kunden, die dieser unter Nutzung der Mobilfunkdienstleistungen mit einem Dritten abschließt.

12. Änderungen von Preisliste und Leistungsbeschreibungen / Sonstige Änderungen

12.1

O2 ist berechtigt, die Entgelte oder die Leistungsbeschreibungen bei Änderung der

a) gesetzlichen Umsatzsteuer,

b) Kosten für die Dienste anderer Anbieter, zu denen O2 dem Kunden vertragsgemäß Zugang gewährt,

c) Kosten für besondere Netzzugänge und für Zusammenschaltungen,

d) Gebühren/Kosten aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen, wie z. B. der Bundesnetzagentur, ab dem Zeitpunkt und in der Höhe der Änderung für die Zukunft durch einseitige Erklärung gegenüber dem Kunden anzupassen.

12.2

Änderungen dieser AGB und der Leistungsbeschreibung können durch Angebot von O2 und Annahme des Kunden vereinbart werden. Das Angebot von O2 erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen. Schweigt der Kunde auf das Angebot von O2 oder widerspricht er nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar und die Änderungen werden wirksam, sofern O2 den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. Widerspricht der Kunde fristgerecht dem Angebot, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter.

12.3

Änderungen der Leistungsbeschreibung können nur gemäß 12.2 vereinbart werden, soweit durch die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich zu Ungunsten des Kunden verschoben wird.

13. Sonstiges

13.1

Die jeweils gültige Preisliste ist im Internet unter www.o2.de/ipad-online abrufbar.

13.2

Möchte der Kunde ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und seiner Ausführungsbestimmungen einleiten, kann er hierzu einen Antrag an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn, richten.

13.3

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist München der Gerichtsstand.